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   VGH Bayern, 10.06.2009 - 19 C 09.1178   

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https://dejure.org/2009,73420
VGH Bayern, 10.06.2009 - 19 C 09.1178 (https://dejure.org/2009,73420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2009 - 19 C 09.1178 (https://dejure.org/2009,73420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 19 C 09.1178 (https://dejure.org/2009,73420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung oder Versagung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06

    Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2009 - 19 C 09.1178
    a) Das Verwaltungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass im Rahmen der nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung zugleich auch der Gesichtspunkt der Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [199]) und der Umstand, dass der Aufenthaltsort des Klägers der Ausländerbehörde nicht durchgängig bekannt war (siehe hierzu auch Stellungnahme des Landratsamts Schwandorf vom 10. Oktober 2007, Bl. 66 d. Ausländerakte), den Schluss rechtfertigt, der Kläger könne eventuell seine Ausreisepflicht nicht erfüllen, weil er lieber bei seiner Ehefrau in Deutschland verbleiben als in den Irak zurückkehren möchte.

    Die Kammer hat jedoch nicht hinreichend erwogen und geprüft, ob einer solchen Gefahrenlage durch den Erlass von Nebenbestimmungen und Auflagen begegnet werden kann (vgl. OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [199]).

    Aufgrund dessen ist regelmäßig sorgfältig zu prüfen, ob den berechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit mit Hilfe von Nebenbestimmungen und Auflagen zur Betretenserlaubnis Rechnung getragen werden kann (vgl. auch OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [199]).

    Des Weiteren bestehen keine Bedenken, die Betretenserlaubnis nur Zug um Zug gegen die Hinterlegung eines Rückflugscheines zu erteilen (vgl. auch OVG Niedersachen, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR 2007, 197 [201]).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2009 - 19 C 09.1178
    b) Das Recht auf Zugang zu den Gerichten hat als Bestandteil des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art. 20 Abs. 3 GG) besonders Gewicht und garantiert eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 85, 337 [345]).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2009 - 19 C 09.1178
    Der Betroffene kann - zumal im Strafverfahren - jede unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes oder eine Behinderung bzw. Vereitelung des Zugangs zu den Gerichten als Verletzung seines Anspruchs auf ein faires Verfahren rügen (vgl. BVerfGE 78, 123 [126]).
  • OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10

    Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer; Wahrnehmung eines Gerichtstermins

    Das wird allenfalls ausnahmsweise der Fall sein, denn in der Regel lässt sich diesen Sicherheitsinteressen dadurch hinreichend Rechnung tragen, dass die Betretenserlaubnis mit entsprechenden Nebenbestimmungen über die Modalitäten der Ein- und Ausreise und des kurzfristigen Aufenthalts im Bundesgebiet versehen wird (vgl. NdsOVG, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR NVwZ-RR 2007, 417 ; BayVGH, B. v. 10.06.2009 - 19 C 09.1178 - ).

    Dazu gehören zum Beispiel die Vorlage eines Rückflugtickets beim Betreten des Bundesgebiets (vgl. NdsOVG, a.a.O., S. 418; BayVGH, B. v. 10.06.2009, a.a.O.), Auflagen hinsichtlich des Reisewegs und des Aufenthaltsorts (vgl. auch Nr. 11.2.4 AllgVwV- AufenthG ) und/oder eine Sicherheitsleistung für evtl. erforderlich werdende Abschiebungskosten (vgl. § 66 Abs. 5 AufenthG , Nrn.11.2.6 Satz 6, 66.5.1 AllgVwV- AufenthG ).

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2014 - 8 ME 39/14

    Erteilung einer Betretenserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz trotz Ausweisung

    S. 877; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.3.2010 - 1 B 45/10 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 10.6.2009 - 19 C 09.1178 -, juris Rn. 4 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Mai 2012, AufenthG § 11 Rn. 57 f. m.w.N.).
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